AGB
Die allgemeinen Bedingungen für Beratung und Entwicklung durch Velantis. Für Modora Business und Modora Community gelten eigene Nutzungsbedingungen.
Diese Rahmen-AGB gelten für alle Leistungen der Velantis OG, für die keine speziellere Regelung besteht, insbesondere für Beratung, Individualentwicklung und die Überlassung von Software zur Installation beim Kunden.
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Vertragsabschluss
1.1 Vertragspartner ist die Velantis OG, Kapellengasse 5/1/29, 2514 Traiskirchen, FN 684481 s, im Folgenden „Velantis". Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinn des § 1 UGB; sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinn des KSchG.
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
1.3 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Velantis, durch beidseitige Unterfertigung eines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande; E-Mail wahrt die Schriftform. Angebote sind freibleibend und gelten, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum.
2. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Umfang, Art und Qualität der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise der Leistungsbeschreibung. Velantis erbringt Leistungen nach dem Stand der Technik und ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Dritter zu bedienen; Beratungsleistungen ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung im Sinn der jeweiligen Berufsrechte.
2.2 Sofern nicht ausdrücklich gesondert beauftragt, ist eine barrierefreie Ausgestaltung der Leistungen, insbesondere im Sinn des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG), des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) sowie des ab 28. Juni 2025 geltenden Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG), nicht Vertragsgegenstand; die Prüfung obliegt in diesem Fall dem Kunden.
2.3 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung und ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich. Verzögerungen, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkung zurückgehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen; daraus entstehende Mehraufwände sind nach Aufwand zu vergüten.
3. Preise, Zahlung, Verzug
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro. Velantis ist Kleinunternehmerin gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und keine in Rechnung gestellt. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, insbesondere durch Überschreiten der Umsatzgrenze oder durch Verzicht, verstehen sich die Preise ab diesem Zeitpunkt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; Velantis teilt das rechtzeitig mit.
3.2 Leistungen nach Aufwand werden zum jeweils vereinbarten Stundensatz verrechnet. Ohne abweichende Vereinbarung wird in 15-Minuten-Einheiten abgerechnet. Reisezeiten gelten zu 50 % als Arbeitszeit; Reisekosten werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
3.3 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
3.4 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB). Velantis kann zudem die Kosten zweckentsprechender Betreibungsmaßnahmen sowie die Pauschale nach § 458 UGB (EUR 40,-) geltend machen.
3.5 Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist Velantis nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Nachfrist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
3.6 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
4. Termine und höhere Gewalt
4.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermin vereinbart wurden.
4.2 Ereignisse höherer Gewalt, unter anderem Naturereignisse, Pandemien, Streik, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Strom-, Netz- oder Cloud-Infrastruktur sowie Cyberangriffe auf Dritte, verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung samt angemessener Anlaufzeit.
5. Nutzungsrechte und Überlassung
5.1 Alle Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an von Velantis geschaffenen oder eingesetzten Werken (Software, Quellcode, Konzepte, Dokumentation, Designs) verbleiben bei Velantis. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf die Vertragsdauer beschränktes Recht, die Leistungen zum vertraglich vorgesehenen Zweck im eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Weitergabe, Unterlizenzierung oder Bereitstellung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Enthaltene Software Dritter (etwa Open-Source-Komponenten oder Standardsoftware) unterliegt vorrangig deren eigenen Lizenzbedingungen.
5.2 Über die zwingenden Grenzen der §§ 40d, 40e UrhG hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu verändern. Velantis bleibt berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung erworbenes allgemeines Know-how uneingeschränkt weiter zu verwenden.
5.3 Wird Software zur Installation in der Infrastruktur des Kunden überlassen, ist ein von Velantis ausgestellter, installationsgebundener Lizenzschlüssel erforderlich. Betrieb, Verfügbarkeit, Sicherung und Aktualisierung der Systemumgebung obliegen in diesem Fall ausschließlich dem Kunden; Velantis schuldet dabei keine Verfügbarkeit und keinen Betriebssupport, soweit nicht gesondert vereinbart. Unterbleiben zeitnah eingespielte sicherheitsrelevante Updates, entfällt insoweit die Gewährleistung.
6. Gewährleistung
6.1 Velantis gewährleistet, dass die Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe die vereinbarten Eigenschaften aufweisen; unerhebliche Beeinträchtigungen gelten nicht als Mangel. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Übergabe.
6.2 Es gilt eine Rügepflicht nach § 377 UGB: Mängel sind binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich und nachvollziehbar zu melden, andernfalls sind Ansprüche wegen des Mangels ausgeschlossen. Velantis leistet primär durch Verbesserung; Preisminderung oder Wandlung stehen erst zu, wenn die Verbesserung zweimal fehlgeschlagen ist oder ungebührlich verzögert wird. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird abbedungen.
6.3 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, nicht freigegebene Systemumgebungen oder Ausfälle von Drittanbietern zurückgehen.
7. Haftung
7.1 Velantis haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; das gilt nicht für Personenschäden, für die Velantis unbeschränkt haftet.
7.2 Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, mittelbaren Schäden, Datenverlust und Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für Datenverlust haftet Velantis nur, soweit der Kunde eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung durchgeführt hat; der Ersatz beschränkt sich auf den Aufwand zur Wiederherstellung aus dieser Sicherung.
7.3 Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Auftragswert der betroffenen Leistung, bei Dauerschuldverhältnissen mit dem in den letzten zwölf Monaten bezahlten Nettoentgelt begrenzt; die Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden. Schadenersatzansprüche sind binnen sechs (6) Monaten ab Kenntnis, jedenfalls binnen drei (3) Jahren gerichtlich geltend zu machen.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1 Beide Vertragsteile halten alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Seite geheim und verwenden sie nur zu Vertragszwecken; diese Pflicht gilt fünf (5) Jahre über das Vertragsende hinaus. Ausgenommen sind öffentlich bekannte, unabhängig entwickelte oder gesetzlich offenzulegende Informationen.
8.2 Beide Vertragsteile halten die DSGVO und das DSG ein. Verarbeitet Velantis personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Informationen zur Verarbeitung durch Velantis als Verantwortlichem enthält die Datenschutzerklärung.
9. Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf (12) Monate danach keine Mitarbeitenden oder Subunternehmer von Velantis, die an der Leistungserbringung beteiligt waren, aktiv abzuwerben. Bei Verstoß wird eine Konventionalstrafe in Höhe des Sechsfachen des letzten Monatsbruttobezugs der betroffenen Person vereinbart; das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
10. Laufzeit, Beendigung und Schlussbestimmungen
10.1 Dauerschuldverhältnisse können, sofern nicht anders vereinbart, von beiden Seiten mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund: insbesondere Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen trotz Mahnung, schwerwiegende Vertragsverletzung, höhere Gewalt von mehr als sechs Monaten oder Insolvenz einer Partei, bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform; eine E-Mail an office@velantis.at genügt.
10.2 Velantis kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern; Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt und gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht binnen vier (4) Wochen widerspricht. Widerspricht der Kunde, kann Velantis den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung beenden.
10.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPRG und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Velantis (2514 Traiskirchen). Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen bedürfen der Schriftform.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.