Registrierkassenpflicht im Verein
Braucht euer Verein eine Registrierkassa? Die Antwort hängt davon ab, womit ihr Geld einnehmt und wie viel. Hier sind die Grenzen und Ausnahmen, die für Vereine gelten.
Die zwei Grenzen
Eine Registrierkassa braucht ihr, wenn ein Betrieb eures Vereins im Jahr mindestens 15.000 Euro Umsatz macht und davon mehr als 7.500 Euro bar eingenommen werden. Beide Beträge sind netto, also ohne Umsatzsteuer. Als bar zählen auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte.
Wichtig für Vereine: Die Grenzen gelten für jeden Betrieb einzeln. Kantine, großes Zeltfest und Ticketverkauf werden also getrennt betrachtet und nicht zusammengezählt.
Ab wann die Pflicht gilt
Überschreitet ein Betrieb die Grenzen zum ersten Mal, müsst ihr nicht sofort umstellen. Die Pflicht beginnt mit dem vierten Monat nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Grenze überschritten wurde. Diese Zeit reicht, um eine Kassa einzurichten.
Ausnahmen für Vereine
Das kleine Vereinsfest
Für kleine Vereinsfeste gelten Erleichterungen. Damit ein Fest als klein zählt, müssen unter anderem diese Bedingungen erfüllt sein:
- Alle solchen Feste des Vereins dauern zusammen höchstens 72 Stunden im Jahr.
- Das Fest wird zu mindestens 75 Prozent von Mitgliedern oder ihren Angehörigen getragen, nicht von bezahlten Kräften.
- Die Verpflegung macht der Verein selbst. Übernimmt ein Gastwirt die Verpflegung, gehört dieser Teil nicht zum Vereinsfest.
- Für Musik oder Unterhaltung wird üblicherweise nicht mehr als 1.000 Euro pro Stunde ausgegeben.
Wird eine Bedingung nicht erfüllt, ist es ein großes Vereinsfest. Dann gelten die normalen Grenzen, gerechnet für diesen Betrieb.
Unentbehrliche Hilfsbetriebe
Einnahmen, die direkt zum Vereinszweck gehören, etwa der Eintritt zu einem Konzert des Musikvereins oder zu einem Spiel des Amateursportvereins, sind ein sogenannter unentbehrlicher Hilfsbetrieb. Dafür gibt es keine Registrierkassen- und keine Belegerteilungspflicht.
Die kleine Kantine
Für eine Vereinskantine gibt es eine Erleichterung, wenn sie im Kalenderjahr nicht mehr als 30.000 Euro umsetzt und an höchstens 52 Tagen geöffnet ist. Dann dürft ihr die Tageslosung vereinfacht über einen Kassasturz ermitteln.
Belege geben
Auch unterhalb der Grenzen gilt: Wer bar kassiert und keine der Ausnahmen nutzt, muss einen Beleg ausstellen und aushändigen. Mit einer Registrierkassa passiert das automatisch.
Was eine Registrierkassa können muss
Eine Registrierkassa nach der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) hat eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation. Jeder Beleg trägt eine Signatur als maschinenlesbaren Code, und die Umsätze werden der Reihe nach miteinander verkettet. Eine einfache Strichliste oder ein Tabellenblatt reicht dafür nicht.
So hilft Modora
Die Kassa in Modora ist eine RKSV-konforme Registrierkassa für Theke, Tischservice und Fest. Jede Sparte kann eine eigene Kassa haben, der Tagesabschluss geht per Knopfdruck und der Tagesumsatz steht direkt im Dashboard. Mehr dazu im Modul Kassa und Gastronomie.
Häufige Fragen
Kurze Antworten auf die häufigsten Fragen.
Die Grenzen beziehen sich auf die Umsätze eines Betriebs wie Kantine oder Fest. Echte Mitgliedsbeiträge sind kein solcher Betrieb. Werden sie bar eingehoben, gebt trotzdem eine Bestätigung aus, das schafft Ordnung in der Vereinskassa.
Ja. Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte zählen für die 7.500 Euro Grenze genauso wie Bargeld.
Wenn beide zusammen nicht länger als 72 Stunden dauern und die übrigen Bedingungen erfüllt sind, ja. Werden die 72 Stunden überschritten, gelten die Feste als groß.
Die Grenzen werden je Betrieb gerechnet. Ob ihr eine Kassa für alles oder je Betrieb eine eigene nutzt, ist eine Frage der Organisation. Mit Modora kann jede Sparte eine eigene Kassa haben, der Überblick bleibt beim Vorstand.
Dann beginnt die Pflicht mit dem vierten Monat nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem ihr die Grenze überschritten habt. Bis dahin habt ihr Zeit, eine Kassa einzurichten.
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